Konferenz „Grenzüberschreitender Dialog nationaler Gerichte zu Internationalen Organisationen“
In zunehmendem Maße sind internationale Organisationen an Rechtsstreitigkeiten vor nationalen Gerichten beteiligt. In diesem Zusammenhang können zahlreiche rechtliche Fragen auftreten, etwa betreffend die Rechtspersönlichkeit internationaler Organisationen im innerstaatlichen Recht oder die Immunität internationaler Organisationen von der nationalen Gerichtsbarkeit. Diese Fragen wurden von nationalen Gerichten zum Teil unterschiedlich beantwortet. So haben Gerichte verschiedene Auffassungen etwa zur Interpretation der funktionellen Immunität, sowie zur Notwendigkeit die Unabhängigkeit internationaler Organisationen zu wahren aber gleichzeitig möglicherweise Personen eine Rechtsschutzmöglichkeit zu gewähren, vertreten.
Nationale Gerichte entscheiden über diese Rechtsfragen (wie Rechtspersönlichkeit in der nationalen Rechtsordnung und das Ausmaß der Immunitäten) in erster Linie auf Grundlage nationalen Rechts, welches oft Völkerrecht inkorporiert. Allerdings gibt es gleichzeitig starke Indizien dafür, dass nationale Gerichte in ihrer Entscheidungsfindung auch durch Entscheidungen und Argumente ausländischer oder internationaler Gerichte beeinflusst werden. Diesem Phänomen, das sich als grenzüberschreitender Dialog beschreiben lässt, gilt das Hauptaugenmerk dieser internationalen Konferenz mit dem Titel „Grenzüberschreitender Dialog nationaler Gerichte zu Internationalen Organisationen“.
Die Konferenz fand am Montag, den 23. April 2012, an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien (Dachgeschoß, Juridicum) unter der Leitung von Prof. August Reinisch, statt. Die Konferenz ist Teil einer internationalen Forschungskooperation im Rahmen des renommierten ESF (European Science Foundation) ECRP Programms (Projekt 10-ECRP-028: International law through the national prism: the impact of judicial dialogue).
Die internationale Konferenz fand unter Beteiligung führender Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler an der Universität Wien statt, und beschäftigte sich mit aktueller nationaler Rechtsprechung zur Rechtspersönlichkeit internationaler Organisationen in nationalen Rechtsordnungen, sowie zu Privilegien und Immunitäten internationaler Organisationen. Dabei richtetete sich das Augenmerk der Konferenzbeiträge auf die Analyse eines möglichen grenzüberschreitenden Dialogs nationaler Gerichte. Die Konferenz konzentrierte sich auf Rechtsordnungen aus denen eine ausreichend große Anzahl an relevanten Entscheidungen zur Verfügung steht, unter anderem Argentinien, Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Indien, Italien, Japan, Kanada, die Niederlande, Österreich, die Philippinen, die Russische Föderation, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika. Die Ergebnisse der Konferenz sollen in der Folge in einem Sammelband publiziert werden.
Universität Wien
Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung
Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen
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